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F I 16/37a "17"
Transcription
das reine Wesen der materiellen Natur Dinglichkeit als materieller erforscht wird (und alles, ohne was sie sein Fall nicht sein kann), ist keine andere, als die Kant unter dem Titel reine Naturwissenschaft im Auge hatte. Selbstverständlich gibt jeder hierher gehörige Begriff und Satz als zum Wesen von materieller Erfahrungsgegenständlichkeit überhaupt gehörig „Bedingungen der Möglichkeit solcher Gegenständlichkeit“, also auch Bedingungen der Möglichkeit dafür, dass eine prätendierte Erfahrung eine gültige sein kann. Wir sprechen in dieser Hinsicht von Kategorien und kategorialen Gesetzen der Region physische Gegenständlichkeit. Ähnliches wäre also überall für alle Gegenständlichkeitssphären zu leisten; ja vorhergeht noch die Aufgabe, die regionalen Ideen selbst, die die kardinalen Scheidungen von solchen Sphären bestimmen, a priori systematisch herauszustellen, um dann erst die zugehörigen eidetischen Disziplinen auszubauen. In gewisser Weise gewinnen also die eidetischen Disziplinen selbst oberste Einheit in einer obersten Eidetik, die als Systematik der Regionen und Kategorien dieser Regionen (Kategorienlehre) das Reich möglicher Gegenständlichkeiten und, was damit korrelativ zusammenhängt, das Ideenreich selbst systematisch und a priori gliedert und eben damit das System der möglichen und nun auszuführenden eidetischen Disziplinen entwirft.
Transcriber
Thomas Vongehr