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B II 19/10b "40"

Transcription

eine Substanz, in der reale Eigenschaften der einen und anderen Art sich durcheinander mischen. Vielmehr haben wir dann zwei Einheitsprinzipien geeinigt, zwei Regelungen formal gleichen Typus, aber verschiedenen Gehalts, jede in sich geschlossen; jede hat ihre Art von realen Eigenschaften, welche Zustände nach ihrem besonderen Typus regelnd einigt. Also die Ich-Einheit oder Einheit der Persönlichkeit und die Einheit des materiellen Dinges sind etwas total Verschiedenes. Eine psychische Disposition, ein psychischer Charakterzug wie etwa Liebenswürdigkeit kann nicht als physikalische Eigenschaft angesehen werden und ebenso umgekehrt. Dies tritt insbesondere auch hervor an der grundverschiedenen Rolle (auf die ich heute noch ergänzend hinweise), die die Räumlichkeit für beiderlei Substanzen spielt. Materielle Substanzen sind materielle Körper; und das sagt, es gehört zu ihrem Wesen, sich im Raum auszubreiten: die extensio gehört zu ihrem Wesen. Die Materie ist Raum erfüllende oder sich durch den Raum dehnende Materie. Dagegen Geister können im Raum nicht extendiert, sondern nur lokalisiert sein: Ich bin hier, der Andere ist dort; ich sehe in den Raum und die materielle Raumwelt von dem Hier aus hinein, der Andere von dem Dort aus. Aber es ist sinnlos, als durch das Wesen ausgeschlossen, dem Geist eine räumliche Ausdehnung zuzusprechen und demgemäß eine mögliche Figur. Der Geist kann einen Leib haben, das besagt, er ist mit einem materiellen Körper als seinem Leib verbunden. Dieser hat Extension, aber nicht der Geist selbst. Meine Persönlichkeit hat keine Figur, keine Größe usw., aber sehr wohl einen Ort, eine Lokalisation als die Stelle, von der aus sie z.B. wahrnimmt. Diese Lokalisation ist etwas Grundverschiedenes von der Extension.

Ebenso haben geistige Eigenschaften eine grundverschiedene Beziehung zum Raum gegenüber den physischen Eigenschaften. Und natürlich hängt eins und das andere a priori zusammen.

Transcriber

Thomas Vongehr