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B II 19/11a "41"

Transcription

Überflüssig und irreführend war es gegen Schluss der Vorlesung, auf die ideale Möglichkeit der realen Trennung der beiden Substanzen zu rekurrieren, und ich bitte, was ich darüber, obschon in Kürze nur, gesagt habe, wegzustreichen. Es kommt für uns auch gar nicht darauf an, ob die beiden Substanzen und in welchem Sinn trennbar sind. Sinn und Grenzen der Trennbarkeit wesensmäßig zu bestimmen, das erfordert tiefere Untersuchungen. Wir brauchen sie hier aber nicht. Wir brauchen nur Klarheit darüber, dass es sich beiderseits um „Substanzen“ und dabei um grundverschiedene Substanzen handelt. Gehen wir weiter. Die erfahrungsmäßige Einigung, die sie unter dem Titel Zoon eingehen, besagt trotz der Wesensverschiedenheit der Einheitsprinzipien doch keine bloß kollektive Einheit. Vielmehr ist es eine Einheit höherer Stufe, die nach einem bestimmten höheren Typus die realen Eigenschaften des Leibes und des Geistes und demgemäß die Folge der beiderseitigen Zustände und Verhaltungsweisen nach empirischen Regeln verknüpft. Bezogen ist ein Geist nicht nur auf seinen Leib, sondern auch auf einen weiteren Kreis der materiellen Natur: sofern er ja in seinen äußeren Wahrnehmungen und sonstigen Bewusstseinserlebnissen materielle Dinge sieht, hört, von ihnen weiß etc. Zu seinem Leib hat er aber noch eine besondere Beziehung: die unter empirischen Regeln stehende Beziehung der Beseelung, die ein Komplex psychophysischer Grundbeziehungen ist; und empirisch vermitteln diese Regelungen auch solche des Geistes zu der weiteren Natur: gewisse physische Prozesse, die von den materiellen Dingen ausgehen, erregen im Leib und in gewissen Organen des Leibes die sogenannten physikalischen Prozesse, an welche sich empirische Empfindungen, Wahrnehmungen usw. im Geist als Folgen anknüpfen.

Transcriber

Thomas Vongehr