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B II 19/45a "69" "45"
Transcription
Von Wesensbestimmungen, die den in voller Konkretion genommenen Bewusstseinserlebnissen in allgemeinster Allgemeinheit zukommen, haben wir zwei schon erwähnt, die beide Titel für nähere Analysen sind: Jede cog[itatio] ist eine zeitliche Einheit, sie hat ihre Dauer und in ihrer Dauer ihre Unveränderungen und Veränderungen.
Ferner, jede cog[itatio] ist Bewusstsein von etwas, sie ist Wahrnehmung von etwas, Urteil, das etwas urteilt, über etwas urteilt, von ihm etwas, ein Prädikat prädiziert, ein Werten von etwas, etwas wertend und es als Wertes nehmend usw. Diese Beziehung, die wir „intentionale“ nannten, fassen wir jetzt ins Auge, um daran eine wichtige Unterscheidung zu knüpfen.
Betrachten wir beispielsweise eine Wahrnehmung. Wir nehmen sie in voller Konkretion, mit dem ganzen Inhalt, in dem sie Erlebnis ist, und setzen das in Idee. Wir können dann diese Wahrnehmung einer reellen Analyse unterwerfen, d.i. einer Analyse in alle im Ganzen dieser Wahrnehmung reell vorfindlichen Momente und überhaupt Bestandstücke. Die Aussagen, die wir machen, gelten dann für eine Wahrnehmung überhaupt, sofern sie Wahrnehmung identisch desselben „Inhalts“, derselben Idee ist, und ebenso können wir dann allgemeinere Wesensgesetze für solche reellen Momente aussprechen. In dieser reellen Analyse des eidetisch behandelten Wahrnehmungsphänomens heben wir alle Konstituentien desselben hervor, z.B. dass diese Wahrnehmung ein Dauerndes, sich in der oder jener Richtung Veränderndes ist, dass sie das Moment der Aufmerksamkeit-auf, der Seinssetzung-von enthält, dass sie in sich charakterisiert ist als Bewusstsein von ihrem äußeren Gegenstand (nämlich wenn es sich um eine bestimmte „äußere“ Wahrnehmung handelt), dass sie in eins mit dem Moment der Aufmerksamkeit und Seinssetzung eine gewisse Erscheinung oder Erscheinungskontinuität enthält, die Erscheinung von diesem Gegenstand ist, dass diese Erscheinung in gewisser Weise in sich enthält gewisse sinnliche Data, wie Farbendatum, Tastempfindungsdatum u. dgl.,
Transcriber
Thomas Vongehr